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Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege wird die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause gewährleistet, für den Fall, dass pflegende Angehörige krank sind, Erholung brauchen oder sich derzeit überfordert fühlen. Voraussetzung ist eine vorangegangene Pflege in der häuslichen Umgebung von mindestens sechs Monaten. Die Verhinderungspflege kann von Pflegediensten oder auch Privatpersonen erbracht werden, die nicht ersten oder zweiten Grades verwandt sind.

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