Kurzzeitiger stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim
Wenn die pflegenden Angehörigen oder sonstige Pflegepersonen selbst Erholung oder Unterstützung brauchen bzw. erkranken kann die Versorgung der Pflegebedürftigen vorübergehend (bis zu 8 Wochen im Jahr) durch eine stationäre Einrichtung übernommen werden. Hierbei wird die Hälfte des Pflegegeldes weiter ausbezahlt.