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Kurzzeitiger stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim

Wenn die pflegenden Angehörigen oder sonstige Pflegepersonen selbst Erholung oder Unterstützung brauchen bzw. erkranken kann die Versorgung der Pflegebedürftigen vorübergehend (bis zu 8 Wochen im Jahr) durch eine stationäre Einrichtung übernommen werden. Hierbei wird die Hälfte des Pflegegeldes weiter ausbezahlt.

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