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Pflegepersonen

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der Einstufung in 5 Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) hat sich einiges geändert. Wichtig für Angehörige, die im häuslichen Umfeld pflegen: auch die soziale Absicherung der privaten Pflegeperson wurde deutlich verbessert. Sie erhalten für ihren Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, bei entsprechendem Umfang des Pflegeaufwands (ab 10 Stunden an mindestens 2 Tagen wöchentlich), auf Antrag, Einzahlungen von der Pflegekasse in die Rentenversicherung. Die Pflegeperson darf hierbei nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und selbst noch kein Altersruhegeld beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Ebenso sind die privaten Personen bei allen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, gesetzlich unfallversichert.

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