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Zusätzlicher Entlastungsbetrag

Dieser Betrag (125,-€) wird nicht ausgezahlt!

Pflegedienste können über diesen Betrag Angebote zur Unterstützung im Alltag des Pflegebedürftigen erbringen. Dazu zählen Gespräche führen, kleine Handreichungen, Anwesenheit um emotionale Sicherheit zu geben, Beaufsichtigung, Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Dienstleistern, haushaltsnahe Dienstleistungen, Besorgungen usw. Dieser Betrag kann aber auch für niedrigschwellige Angebote (Betreuung durch geschulte freiwillig Engagierte) genutzt werden. In den Kommunen Allendorf, Battenberg und Hatzfeld koordiniert dies Frau Hiltrud Reder für die Diakoniestation Biedenkopf. Für die Kommunen Breidenbach und Biedenkopf bietet diese Betreuungsform die Alzheimer Gesellschaft unter Koordination von Frau Diana Gillmann-Kamm an.

Der Entlastungsbetrag kann auch bei Nutzung von Kurzzeitpflege oder Tagespflege eingesetzt werden.

 

Umwandlungsanspruch nach § 45a:

Wenn Sie den Sachleistungsbetrag nicht vollständig für Leistungen des Pflegedienstes nutzen wollen, können Sie einen Teil dieses Betrages (40%) für die Erstattung von Kosten für Hilfen zur Unterstützung im Alltag nutzen. Die Umwandlung von Sachleistungen in Kostenerstattung ist nach Antragstellung bei der Pflegekasse möglich. Eine Liste der dafür zugelassenen Anbieter erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen dann die Kosten für die Unterstützungsleistung selbst übernehmen und die Pflegekasse erstattet Ihnen die Beträge nach Vorlage der Rechnung dann im Nachhinein.

 

 

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